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Zweitwohnungssteuer, geeignet für Leimen?


Auf der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde gegen die Stimmen von FDP-Stadträten die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Die Gründe für die ablehnende Haltung werden im Folgenden erläutert.

„Erfunden“ wurde diese Steuer von der Gemeinde Überlingen am Bodensee. Ferienorte wollen damit Besitzer von Ferienwohnungen an den Kosten der Infrastruktur beteiligen. In Leimen sind es jedoch nicht die Besitzer von Ferienwohnungen, sondern eher Menschen in Ausbildung, im Studium oder Arbeitnehmer in der Probezeit, die hier ihren Zweitwohnsitz anmelden. Es sind also nicht die „Gut-Betuchten“, sondern eher die Verdienst-Schwachen, die eine solche Steuer trifft. Sind diese Personen verheiratet und aus beruflichen Gründen in Leimen, darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Steuer jedoch nicht erhoben werden.

In Leimen schätzt die Verwaltung die Einnahmen durch diese Steuer auf 100.000,- Euro bei Ausgaben von 30.000,- bis 40.000,- Euro. Erhofft wird, dass die betroffenen Bürger ihren Erstwohnsitz nach Leimen verlegen. Verluste durch den Wegzug der Amerikaner sollen ausgeglichen werden. Diese bewohnen jedoch vermehrt Reihen- und Einfamilienhäuser, die wohl weniger als Zweitwohnung genutzt werden. Daher ist es nach Meinung der FDP-Fraktion wichtig, Leimen als attraktiven Wohnort zu etablieren, damit die frei werdenden Häuser wieder gut vermietet werden können. Mit unserer Lage nahe Heidelberg, gutem ÖPNV, dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Sanierung der Ortskerne sind wir damit auf dem richtigen Weg. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer hingegen dient nicht dem guten Ruf als Wohnort.

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