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Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Wer übernimmt zukünftig die Verantwortung?


Bisher wurden Arbeitssuchende vom Landratsamt und Arbeitsamt je nach Fragestellung getrennt betreut. Nach der neuen Gesetzeslage wird dies zukünftig nicht mehr möglich sein. Der Kreistag wird sich am 19. Oktober entscheiden müssen, ob er vielmehr einen Antrag auf Option stellt, d.h. die Aufgabe vollumfänglich alleine wahrnimmt, oder zusammen mit dem Arbeitsamt eine gemeinsame Einrichtung bildet. Die FDP-Kreistagsfraktion spricht sich nach dem sorgfältigen Abwägen der Für und Wider für einen Antrag auf Option aus.

Beim Optionsmodell wechselt ein Teil der Mitarbeiter des Arbeitsamtes zum Rhein-Neckar-Kreis. Zusammen mit den bisherigen vom Kreis mit den Aufgaben zur Grundsicherung betrauten Mitarbeitern werden sie in einer organisatorisch eigenständigen Einrichtung zusammengefasst. Statt bloßer Weisungsempfänger zu sein, hätte der Rhein-Neckar-Kreis damit die Chance, die lokale Arbeitsmarktpolitik selbst zu gestalten. Die Arbeitssuchenden bekämen die Hilfen aus einem Guss und von einer Einrichtung, die an ihren Bedürfnissen und den Erfordernissen des lokalen Arbeitsmarktes näher dran ist als die Arbeitsagentur mit ihrer Zentrale in Nürnberg.

Bei der gemeinsamen Einrichtung hingegen bleiben die Mitarbeiter wie bisher Mitarbeiter des Bundes (Arbeitsamt) oder des Kreises. Dadurch kommt es zu einem hohen Abstimmungsbedarf. Auf Grund verschiedener Arbeitgeber und Zuständigkeiten ist mit Konflikten zu rechnen. Widersprüchliche Beurteilungen z.B. darüber, ob ein Arbeitssuchender überhaupt erwerbsfähig ist, führen zu zusätzlichen Gutachten, die eingeholt werden müssen. Verzögerungen in der Bearbeitung sind vorprogrammiert. Neu zu schaffenden Gremien wie die Trägerversammlung und eine zusätzliche Personalvertretung erhöhen zudem die Bürokratie.

Auch die bisherigen Erfahrungen sprechen für das Optionsmodell. So arbeitete eine Evaluation zur Aufgabenträgerschaft über den Zeitraum von 2005 bis 2008 durch Prof. Dr. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin die höhere Qualität der kommunalen Option gegenüber anderen Modellen heraus.

Egal, wie die Neuorganisation letztendlich durchgeführt wird, für die Kreisrätin Claudia Felden, Mitglied im Sozialausschuss des Rhein-Neckar-Kreises, ist die Neuregelung schon jetzt ein Grund zur Freude. Denn sie bringt auf jeden Fall eine bürgerfreundliche Lösung nach dem Motto „Ein Bürger, eine Behörde, ein Bescheid“.

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